Die Häufigkeit der Anwendung von Reinigungsindikatoren liegt in Ihrer Verantwortung. Je stabiler und zuverlässiger der Reinigungsprozess ist, desto seltener können solche Kontrollen erforderlich sein. Um einen stabilen Prozessablauf einwandfrei nachzuweisen, empfehlen wir folgendes Vorgehen:
Wash Sensoren
RDG & H Dental
In den ersten 3–4 Wochen sollten Sie einen Wash Sensor bei jeder Charge in Ihrem Reinigungs- und Desinfektionsgerät (RDG) nutzen, bis ein stabiler Prozessablauf sicher anzunehmen ist.
Anschließend über 3–4 Wochen können Sie bei jeder zweiten Charge einen Wash Sensor nutzen.
Wenn keine Beanstandungen auftreten, sollte nach dieser Zeit ein stabiler Prozess nachgewiesen sein.
Danach kann eventuell in eine tägliche Prüfungsroutine gewechselt werden.
Als Betreiber müssen Sie jederzeit in der Lage sein, fehlerhaft aufbereitete Chargen auch nachträglich zu sperren. Bei Beanstandungen oder Störungen sollte für 3–4 Wochen auf eine chargenbezogene Überwachung umgestellt werden. Spalt- und Lumeninstrumente können im Wechsel mit entsprechenden Prüfkörpern getestet werden. Für Kritisch B Instrumente gilt: Bei der chargenbezogenen Sichtprüfung auf Sauberkeit muss ein Reinigungsindikator ausgewertet werden.*
*Siehe RKI-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“, Seite 1269, Chargenbezogene Prüfungen – Sichtprüfung
Wash Sensor Protein
Mit unseren Protein-Schnelltests können Sie Proteinrückstände auf Instrumenten und Oberflächen einfach nachweisen. Sie bieten Ihnen zusätzliche Sicherheit bei der Kontrolle Ihres Reinigungserfolgs.
Wir empfehlen den Einsatz des Wash Sensor Protein parallel zu den drei Phasen wie sie oben beschrieben wurden.
In den ersten 3–4 Wochen sollten Sie ein mal pro Woche testen, um die Prozessstabilität zu gewährleisten.
Anschließende 3–4 Wochen lang den Wash Sensor Protein jede zweite Woche nutzen.
Bei stabilem Prozessablauf ist der Test einmal pro Monat ausreichend.
Bei Betriebsstörungen oder Beanstandungen wieder in den wöchentlichen Rhythmus wechseln. Diese Vorgehensweise muss im Qualitätsmanagement-Handbuch (QMH) in Form von Arbeitsanweisungen beschrieben werden.