Bei Mängeln der Kaufsache hat der Kunde unter Ausschluss der weiteren Ansprüche – jedoch vorbehaltlich Abschnitt 8. – folgende Rechte:
Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur bei
Bei Schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schaden. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere für sonstige Vermögensschäden, sind ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Stericop GmbH & Co. KG
Stand: 01.01.2009