AGB

Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines, Geltungsbereich

Alle Lieferungen und Leistungen – einschließlich Beratungsleistungen in Seminaren, Fortbildungsveranstaltungen, Kursen etc. sowie vor Ort beim Kunden – aus Verträgen, liegen diesen Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Entgegenstehende oder abweichende Einkaufbedingungen des Kunden werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt, es sei den, wir hätten ihrer Geltung schriftlich ausdrücklich zugestimmt. Das gleiche gilt für Ergänzungsreglungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, es sei denn, diese Ergänzungsreglungen begünstigen und stehen in keinem Zusammenhang mit Klauseln, die nach unseren Verkaufs- Liefer- und Zahlungsbedingungen (im folgenden: Verkaufsbedingungen) keine Geltung erlangen sollen. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

2. Angebot, Bestellung, Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Aufträge an uns, Vertragsänderungen und Ergänzungen sowie Nebenabreden werden verbindlich, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Telefonisch oder in anderer Form erteilte Aufträge gelten als angenommen, wenn die Übersendung der Ware oder Anmeldebestätigung und der Rechnung erfolgt.

3. Preise, Stornierung, Zahlung

  1. Unsere Preise gelten ab Werk zuzüglich der Verpackungs- und Versandkosten. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Bei Sonderwünschen (Eil- oder Expressgutsendungen) erfolgt eine gesonderte Berechnung der Frachtkostendifferenz.
  2. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten, die wir nicht zu vertreten haben. Beträgt die vereinbarte Lieferfrist länger als einen Monat ab Vertragsabschluss, sind wir berechtigt, die Preise nach unseren am Tag der Lieferung geltenden Preislisten zu berechnen.
  3. Telefonisch oder in anderer Form erteilte verbindliche Anmeldungen zu Seminaren, Fortbildungsveranstaltungen, Kursen etc. können bis zu 14 Tage vor ihrer Durchführung, schriftlich storniert werden. Nach diesem Zeitpunkt ist trotz Stornierung eine Gebühr von 100% der festgelegten Teilnahmegebühr zu entrichten. Es besteht jedoch jederzeit die Möglichkeit eine Ersatzperson zu benennen. Die Teilnehmerzahl pro Seminar, Fortbildungsveranstaltung, Kurs etc. muss mindestens insgesamt 10 Personen betragen. Falls dies nicht der Fall ist, behalten wir uns vor das Seminar, die Fortbildungsveranstaltung oder den Kurs etc. spätestens eine Woche vor Beginn zu stornieren.
  4. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt bzw. von uns anerkannt sind.
  5. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung. Andere Zahlungsbedingungen oder Zahlungskonditionen werden verbindlich, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt wurden. Der Kunde gerät in Zahlungsverzug mit Empfang der ersten Mahnung oder 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung gemäß § 286 Abs. 3 BGB. Im Falle des Verzuges stehen uns – vorbehaltlich des Nachweises eines weitergehenden Verzugsschadens – Verzugszinsen gemäß § 188 BGB sowie § 247 BGB zu.
  6. Kommt ein Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle anderen Forderungen sofort zur Zahlung fällig, ohne das es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf.
  7. Wir sind berechtigt, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.

4. Lieferbedingungen

  1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung setzt voraus, dass alle kaufmännischen und ggf. technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien abgeklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Unterlagen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Dies gilt nicht, soweit wir die Verzögerung zu vertreten haben.
  2. Sämtliche Aufträge gelten nur mit dem Vorbehalt Selbstbelieferung als angenommen. Die Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Belieferung durch unsere Vorlieferanten, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist durch uns verschuldet.
  3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist.
  4. Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Das gilt auch, wenn diese Behinderungen während des Verzuges oder beim Vorlieferanten eintreten. Wir werden dem Kunden den Beginn und das Ende derartiger Behinderungen baldmöglichst mitteilen. Wenn die Behinderung länger als einen Monat andauert, ist jede Partei nach angemessener Fristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Vertragsteils nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten.
  5. Der Kunde kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die gesamte Leistung vor Gefahrübergang entgültig unmöglich wird. Der Kunde kann darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung die Ausführung eines Teils der Lieferung unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so hat der Kunde  den auf die Teillieferung entfallenden Vertragspreis zuzahlen. Dasselbe gilt bei Unvermögen.  Tritt die Unmöglichkeit oder das Unvermögen während des Annahmeverzuges ein oder ist der Kunde für diese Umstände allein oder weit überwiegend verantwortlich, bleibt er zur Gegenleistung verpflichtet.
  6. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, Ersatz der Mehraufwendungen zu Verlangen. Verletzt er schuldhaft Mitwirkungspflichten, haftet er darüber hinaus auf Schadenersatz.
  7. Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht die Teillieferung für den Kunden objektiv ohne Interesse ist.
  8. Wird ein Auftrag vor Lieferung der Ware vom Käufer storniert, sind wir berechtigt, dem Käufer alle Kosten, die durch die Stornierung entstanden sind, zu belasten. Dies gilt insbesondere für die Stornierungs- und Rücktrittskosten, die durch unsere Lieferanten in Rechnung gestellt werden.
  9. Rücknahme und Rücksendung von Ware, die mängelfrei ist, darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis frei Haus an uns erfolgen.
  10. Bei von uns nicht zu vertretenden Rücksendungen und Umtauschlieferungen berechnen wir grundsätzlich 10% des zurückgesandten Warenwertes, mindestens jedoch € 15,– für zusätzliche Transport- und Einlagerungskosten und für Verwaltungsmehraufwand.

5. Gefahrenübergang, Abnahme

  1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes geht – auch bei frachtfreier Lieferung – auf den Kunden über, wenn der Liefergegenstand unseren Betrieb verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.
  2. Trifft eine Sendung in beschädigtem Zustand ein, so hat der Kunde zur Sicherung seiner Ansprüche unverzüglich den Schaden – soweit möglich durch den Beförderer – festhalten zu lassen bzw. selbst festzuhalten. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich und spezifiziert unter Beifügung von Mustern, des Lieferscheines oder unter Angaben der Kundennummer, Rechnungs- oder Lieferscheinnummer uns gegenüber geltend gemacht werden.
  3. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die uns nicht anzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand bzw. Abnahmebereitschaft auf den Kunden über.

6. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen (einschließlich aller Zahlungen auf Nebenforderungen, Schadensersatzansprüche oder andere Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund) aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung bezieht sich der Vorbehalt auf den anerkannten Saldo. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Wir sind nach dem Rücktritt und der Rücknahme der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.
  2. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat und der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
  3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt und jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura- Endbetrages (einschließlich Mwst.) unserer Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten und jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörenden Unterlagen aushängt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.
  4. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

7. Gewährleistung

Bei Mängeln der Kaufsache hat der Kunde unter Ausschluss der weiteren Ansprüche – jedoch vorbehaltlich Abschnitt 8. – folgende Rechte:

  1. Die Rechte des Kunden bei einer nicht vertragsgemäßen Leistung setzen voraus, dass der Kunde seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß §377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Soweit ein geltend gemachter Sachmangel im Fehlen einer Eigenschaft besteht, die wir dem Vertragsgegenstand in einer Werbeaussage zugeschrieben haben (§434 Abs. 1 Satz 3 BGB), hat der Kunde zu beweisen, dass die Werbeaussage für seinen Kaufentschluss mitursächlich war. Ansonsten liegt kein Sachmangel vor.
  3. Im Falle eines Mangels des Liefergegenstandes sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Ersetzte Liefergegenstände werden unser Eigentum. Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen werden von uns getragen. Ist die von uns gewählte Art der Nacherfüllung unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, sind wir berechtigt, diese Art der Nacherfüllung zu verweigern. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, die andere Art der Nacherfüllung zu fordern. Sollte auch diese unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden sein, entfällt das Recht des Kunden auf Nacherfüllung.
  4. Der Kunde hat im Falle eines Mangels des Liefergegenstandes im Rahmen der gesetzliche Vorschriften nach seiner Wahl ein Recht zur Minderung der Vergütung oder zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir  – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine uns gesetzte angemessene Frist für die Nacherfüllung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lassen, wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlschlägt oder wenn sie für uns unzumutbar ist. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Kunden lediglich ein Recht zur Minderung des Kaufpreises zu. Bei unerheblichen Fehlmengen von bis zu 2% der gesamten Lieferung ist auch die Minderung ausgeschlossen.
  5. Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungen wird im gleichen Umfang gehaftet wie für den ursprünglichen Liefergegenstand, jedoch zeitlich begrenzt bis zum Ende der Verjährungsfristen wegen Mängeln des ursprünglichen Liefergegenstandes. Die Frist für die Mängelhaftung an dem Liefergegenstand wird um die für die Mängelprüfung und Mängelbeseitigung von uns beanspruchte Zeit verlängert.
  6. der Kunde hat keinen Anspruch wegen Mängeln, soweit die Mängel auf folgende Ursachen beruhen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Verarbeitung durch den Kunden oder Dritte, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, chemische, elektrochemische oder elektrische oder sonstige Umwelteinflüsse (insbesondere Lagerung im Freien oder sommerlichen Temperaturen) oder anderen Einwirkungen nach Gefahrenübergang, soweit sie nicht von uns zu verantworten sind.

8. Haftung

Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir  – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur bei

  • Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
  • bei arglistig verschwiegenen Mängeln,
  • bei der Abgabe einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie, die Haftung beschränkt sich jedoch auf den unmittelbaren Geltungsbereich der Garantie,
  • bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

Bei Schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schaden. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere für sonstige Vermögensschäden, sind ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9. Verjährung

  1. Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln des Vertragsgegenstandes beträgt vorbehaltlich Ziffer 2. grundsätzlich ein Jahr ab dem Beginn der gesetzlichen Verjährung. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden.
  2. Soweit Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, nach dem Produkthaftgesetz oder wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit geltend gemacht werden, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
  3. Die Verjährung für sonstige Ansprüche wegen der Verletzung nicht mängelbezogener Schutzpflicht beträgt zwei Jahre ab dem Beginn der gesetzlichen Verjährung.
  4. Eine Hemmung der Verjährung wegen laufender Verhandlungen gemäß § 203 Satz 1 BGB setzt voraus, dass der Kunde die von ihm behaupteten Ansprüche schriftlich geltend macht.

10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN- Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 und vergleichbarer internationaler Regelungen. Bei Exportgeschäften gelten zusätzlich die internationalen Regeln über die Auslegung handelsüblicher Vertragsformen (Incoterms 2000).
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für das Mahnverfahren nach Überleitung in das streitige Verfahren, ist Friedberg (Hessen). Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz zu verklagen.
  3. Die Gerichtsstandvereinbarung nach vorstehender Ziffer 2 Satz 1 gilt auch, wenn der Kunde keinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt sind.
  4. Für Lieferungen und Leistungen an Kunden im Ausland gilt als ausdrücklich vereinbart, dass alle Kosten der Rechtsvereinbarung durch den Lieferanten im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, zu Lasten des Kunden gehen.

Stericop GmbH & Co. KG                       
Stand: 01.01.2009

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