In diesem Artikel geben wir konkrete Hinweise, wie die RKI-Empfehlung „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderung an die Hygiene“ in der Praxis umgesetzt werden kann. Gesundheitsämter und Bezirksregierungen einzelner Bundesländer führen Praxisbegehungen durch, um den Hygienestandard zu überprüfen.